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Verkauf

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Lieferung
1. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Auslieferung mit eigenen Fahrzeugen geht die Gefahr mit Übergabe der Waren an den Kunden auf diesen über. Bei allen anderen Versendungsarten geht die Gefahr mit der Übergabe an die mit der Versendung beauftragte Person über.

2. Die Versendung erfolgt auf unsere Kosten, wenn der Auftrag mindestens einen Wert von EURO 150,- hat; für alle direkt an die Bundesrepublik Deutschlandangrenzenden Länder liegt die Frei-Haus-Grenze bei EURO 250,- (bzgl. der Schweiz - bitte nur auf Anfrage). Ansonsten berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EURO 13,- je Lieferung.

3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind genannte Lieferzeiten unverbindlich. Lieferverzug tritt erst ein, wenn der Kunde uns zur Lieferung eine Nachfrist von 3 Wochen gesetzt hat.

4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht bei Auftragserteilung schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Selbstbelieferungsvorbehalt
1. Wir übernehmen nicht das Beschaffungsrisiko. Sofern wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Kaufgegenstand nicht erhalten, sind wir berechtigt, von dem Kaufvertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Preise
1. Alle Verkaufspreise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

2. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt die Lieferung zu den am Tage der Rechnungserstellung bei uns gültigen Preisen und Konditionen lt. offiziellen Preislisten.

3. Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, ist der Käufer berechtigt, bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2% Skonto und bei Bankeinzug innerhalb von 7 Tagen 2% Skonto in Abzug zu bringen. Im übrigen ist jede Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar, spätestens 14 Tage nach Empfang der gelieferten Sache.

4. Der Kunde ist berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn seine Gegenansprüche, die zur Aufrechnung gestellt werden oder Grundlage für das Zurückbehaltungsrecht sind, rechtskräftig festgestellt und von uns schriftlich anerkannt sind.

5. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung – außer in den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen – dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung odereinergleichwertigenZahlungsaufstellung,z.B.einer Zahlungserinnerung, Übersendung des Kontoauszuges etc., leistet. Kann nicht von dem Käufer nachgewiesen werden, dass ihm die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Zeitpunkt des Empfangs der gekauften Ware.

6. Liegen die Verzugsvoraussetzungen vor, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines größeren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

7. BeiZahlungüberDritte,insbesondereimRahmenvon Delcredereabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung unserem Konto vorbehaltslos gutgeschrieben ist.

8. Wechsel oder Schecks werden zahlungshalber und nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont-, und Einziehungsspesen angenommen. Wechsel und sonstige Zahlungsakzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.

Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und hierbei festgestellte Mängeloder sonstige Abweichungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

2. Für alle von uns gelieferten Waren leisten wir für die Mängelfreiheit eine Gewähr für den Zeitraum von 1 Jahr ab Auslieferung.

3. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so kann der Kunde zunächst nur Nacherfüllung, d. h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, verlangen.

4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, auch im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache an uns herauszugeben und für gezogene Nutzungen Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertersatzes ist die zeitanteilige lineare Wertminderung maßgeblich, ermittelt aus der Zeit der tatsächlichen Gebrauchsdauer und dem Zeitraum der voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer.

5. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist.

6. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.

8. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegt ein Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.

9. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den vorstehenden Ziff. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftungunsgegenüberausgeschlossenoder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.

2. Der Kunde ist jedoch berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Schadensfall bei der Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen oder Ersatzansprüche des Kunden gegen seine Käufer oder sonstige Dritte, einschließlich der Ansprüche aus der Saldoforderung bei vereinbartem Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt zur Absicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde bleibt berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder Tatsachen bekannt werden, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden einleiten oder begründen könnten.

3. Der Kunde ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Ansprüche zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Eigentums vorbehaltswareoderabgetretene Ansprüche ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Wir verpflichten uns, die uns vorbehaltenen oder sonst eingeräumten Sicherheiten auf erste Anforderung des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten aus einfachem oder verlängertem Eigentumsvorbehalt nach der vorstehenden Regelung die uns zustehenden Ansprüche um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten wird von uns nach Maßgabe des § 315 BGB getroffen.

Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Ort der Niederlassung unserer Firma, mit der der Liefervertrag geschlossen wird.

2. Gerichtsstand ist Osnabrück. Wir bleiben berechtigt, auch an dem für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das aus sonstigen Rechtsgründen für unsere Ansprüche zuständig sein kann.

3. Alle vertraglichen Absprachen sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

4. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon insgesamt nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem Gesetz entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.

5. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, auch nicht auf Verträge mit ausländischen Kunden.EbensoausgeschlossenistdieAnwendungder Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.

01.01.2010 HOFFMANN SPIELWAREN GmbH & Co. KG  

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