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Eindruckdaten
Wichtige Infos zu Eindruckdaten
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde im Dezember 2008 um § 5a ergänzt und hat dem Handel seither viele Abmahnungen und Urteile eingebracht. Wir helfen teure Rechtskonflikte zu vermeiden.
Worum geht es?
§5a des UWG legt fest, ab wann das Verschweigen einer Tatsache als Irreführung zu werten ist*, insbesondere dann, wenn dieses Verschweigen das Verhalten des Verbrauchers beeinflusst. In der täglichen Werbepraxis des Handels hat vor allem der Abschnitt zu Unsicherheiten geführt, der die Absender- bzw. Unternehmensidentität eines Werbungtreibenden betrifft (s.u. fett herausgehoben).
Seither hat es Urteile gegeben, denen zufolge in jedem Prospekt verbindlich aufgeführt sein muss:
Name (Firmierung und/oder Inhaber)
vollständige Postanschrift (Straßenanschrift)
bei juristischen Personen Rechtsform des Unternehmens
(GmbH, AG, Genossenschaft, Verein, KG, e.K. und ähnliches, wie eingetragen)
Angaben zur direkten und elektronischen Kontaktaufnahme,
d.h. vollständige Telefonnummer und E-mail-Adresse
Gleiches gilt für Partner-Firmen, die im Prospekt aufgeführt werden (z.B. Kreditinstitute über die Finanzierungen abgewickelt werden).
Achtung: Auch Sammeleindrucke (die meist noch unkonkreter gefasst werden) sind davon betroffen!
Bei wiederholter Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen bis 250.000,- Euro und Haftstrafen bis 6 Monate.
Ergebnis: Vermeidung von Klage und Strafen; korrekte, vollständige Händlereindrucke, wirtschaftlich in jeder Auflagenstärke durch die unsere fliegenden Eindruckwerke.
Folge: Nahezu alle Händlereindrucke müssen überarbeitet werden, es können keine Eindrucke aus den Vorjahren übernommen werden!
HOFFMANN übernimmt keine Rechtsberatung und keine Garantie, aber unterstützt den Händler!
